Das Meister-BAföG — offiziell Aufstiegs-BAföG oder AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) — ist die wichtigste staatliche Förderung für angehende Industriemeister. Es unterstützt dich bei den Kosten für Lehrgang, Prüfungsgebühren und im Vollzeitfall auch beim Lebensunterhalt.
Das Besondere: Ein großer Teil der Förderung muss nicht zurückgezahlt werden. Nach erfolgreichem Abschluss werden 40% des Darlehensanteils automatisch erlassen — du zahlst also weniger zurück als du bekommen hast.
Das Aufstiegs-BAföG deckt mehrere Kostenbereiche ab:
Das hängt von deinem Einkommen, Bundesland und Familienstand ab. Als grobe Orientierung:
In einigen Bundesländern — besonders Bayern — kann die Gesamtförderung die Kurskosten sogar vollständig decken oder übersteigen. Der Industriemeister wird damit zur Investition mit positivem Ertrag.
Das Aufstiegs-BAföG besteht aus zwei Teilen:
Zusätzlich zum Aufstiegs-BAföG zahlen viele Bundesländer nach bestandener Prüfung eine einmalige Prämie:
Informiere dich bei deinem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung welcher Bonus in deinem Bundesland gilt — die Regelungen ändern sich gelegentlich.
Wichtig: Den Antrag musst du vor Beginn des Lehrgangs stellen — nicht erst wenn du schon mittendrin bist. Rückwirkende Förderung ist in der Regel nicht möglich.
Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung in deiner Stadt oder dein Studentenwerk. Der Antrag kann online über das BMBF-Portal gestellt werden.
Was du brauchst:
Das Aufstiegs-BAföG lässt sich in vielen Fällen mit weiteren Förderungen kombinieren:
Kurze Antwort: Ja, fast immer. Das Aufstiegs-BAföG macht die Industriemeister-Weiterbildung für die meisten finanziell tragbar — selbst wenn du neben dem Job lernst und keine Vollzeitförderung beantragst, reduziert sich dein Eigenanteil erheblich.
Beantrage die Förderung frühzeitig, bevor du den Lehrgang buchst. Und vergiss nicht den Meisterbonus deines Bundeslandes nach bestandener Prüfung zu beantragen — das Geld liegt buchstäblich auf der Straße.
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